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gemeinsamer Arbeitgeber-Service

Aufgrund der Vielzahl der Eingliederungsinstrumente hat das Jobcenter spezielle Beratungsfachkräfte benannt. Diese übernehmen die vollumfängliche Beratung zu allen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters derzeit verfügbaren Eingliederungsleistungen für Arbeitgeber.

Für eine Förderung wird grundsätzlich und ausschließlich die Arbeitsmarktferne der einzustellenden Person berücksichtigt und dann gemeinsam nach der unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen für diese Person geeignetsten Fördermöglichkeit gesucht.

Kontakt

Wird eine Beratung gewünscht, können Sie als Unternehmen mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service Kontakt entweder

  • telefonisch unter 0800 4 555 520 (gebührenfrei) oder
  • per Kontaktformular

aufnehmen.