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Einmalige Leistungen

Das sind Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine), die Sie einmalig bekommen können, wenn Sie zum Beispiel

  • Ihre erste eigene Wohnung einrichten oder
  • schwanger sind und eine Erstausstattung für sich oder Ihr Kind benötigen oder
  • orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe , orthopädische Schuhzurichtung an Konfektionsschuhen bzw. Diabetes adaptierte Fußbettung benötigen

Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie kein Bürgergeld beziehen.
Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.

Die Leistungen können formlos oder mit Nutzung hausinterner Antragsformulare beantragt werden.

Weitere Hinweise und Dokumente

Die hausinternen Formulare, wie der

  • Antrag auf Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt 
  • Antrag auf Erstausstattung Wohnung 

werden Ihnen bei Notwendigkeit zur Verfügung gestellt und können im Jobcenter persönlich, telefonisch, per Mail oder postalisch angefordert werden.