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Veränderungsanzeigen

Personen, die Bürgergeld beantragen oder erhalten, sind verpflichtet, alle Angaben im Antrag und in den hierzu eingereichten Anlagen vollständig und korrekt zu machen.
Außerdem müssen Sie Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistung auswirken können, dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitteilen.

Für die Anzeige von Änderungen nutzen Sie bitte die Anlage VÄM.

Über unseren digitalen eService können Sie Änderungen auch einfach und bequem online mitteilen:

Jobcenter.Digital - eService

Bitte beachten Sie:

Teilen Sie bitte umgehend jede Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen oder ggf. den anderer Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft dem Jobcenter mit. Nur so kann die Leistung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in korrekter Höhe festgestellt und vermieden werden, dass zu wenig oder zu viel gezahlt wird.

Beispiele

Änderungen bei den Bedarfen

  • Wegfall oder Entstehung zusätzlicher Bedarfe (z. B. bei Schwangerschaft)
  • Änderung der Miete oder Kosten für Wohneigentum
  • Anspruch auf Rückzahlungen oder Guthaben aus Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen

Änderungen beim Einkommen oder Vermögen

  • Aufnahme einer entlohnten Tätigkeit (z. B. Beschäftigung als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, bei selbstständiger Tätigkeit oder als mithelfende Familienangehörige)
  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Beantragung oder Bewilligung einer Rente (z. B. bei Erwerbsminderung)
  • Zufluss von einmaligen Einnahmen (z. B. Steuererstattung, Erbschaft, Zinsen und Dividenden)

Sonstige Änderungen

  • Änderung der Personen in Ihrem Haushalt (Einzug oder Auszug - auch wenn es nur vorübergehend ist)
  • Heirat bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder Gründung einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Scheidung bzw. Auflösung einer Lebenspartnerschaft oder Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Änderung der Anschrift oder geplanter Umzug
  • Stationäre Unterbringung (z. B. in einer Klinik, Hilfeeinrichtung, Justizvollzugsanstalt)
  • bei Ausländerinnen und Ausländern: Änderungen bei Ihrem Aufenthaltsstatus

Hinweise

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte achten Sie immer auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
Bitte verlassen Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen Anderer (z. B. Arbeitgeber), für Sie die Mitteilung an das Jobcenter zu übernehmen. Zur Mitteilung sind ausschließlich Sie selbst verpflichtet.
Die Beachtung der Mitwirkungspflichten liegen in Ihrem und ggf. im Interesse der weiteren Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Sollten Sie falsche oder unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilen, kann es zu Rückforderungen der zu Unrecht erhaltenen Leistungen kommen. Außerdem setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.

Dokumente

Die Veränderungsmitteilung (VÄM) finden Sie online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit oder kann im Jobcenter persönlich, telefonisch, postalisch und per Mail angefordert werden.

Formulare und Merkblätter (Bundesagentur für Arbeit)

Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie uns an oder nutzen Sie gerne auch die

Onlineterminvereinbarung (Jobcenter)