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Neue Regelbedarfe ab 01.01.2023

Durch das Bürgergeldgesetz ändern sich zum 01.01.2023 auch die Regelbedarfe der Leistungen, die Sie vom Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd erhalten. Diese Änderungen wurden bundesweit für alle Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Partners bereits vorgenommen. Nun werden die entsprechenden Änderungsbescheide an die Bürgerinnen und Bürger versandt.

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge, in der die Bescheide versandt werden. Dennoch werden Sie für den Monat Januar eine Zahlung unter Beachtung der höheren Regelbedarfe erhalten – unabhängig davon, wann Ihnen der Änderungsbescheid zugestellt wird.

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