Inhalt

Selbständige

Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) kann jede Person beantragen, die zu wenige oder keine finanziellen Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) zu sichern.

Auch bei einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Einkommen und Einnahmen

Wir vertrauen auf Ihre Prognose zu den zu erwartenden Betriebseinnahmen und anfallenden Betriebsausgaben. Der daraus errechnete Gewinn ist das Einkommen, welches unter Berücksichtigung von Freibeträgen die Höhe der Grundsicherung bestimmt.

Unter Einnahmen sind alle Geldzuflüsse zu verstehen, die im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen. Darunter fallen auch Einnahmen aus zum Beispiel Steuererstattung oder Zuwendungen (zum Beispiel Corona-Soforthilfe oder sonstige (staatliche) Ausgleichsleistungen).

Die Grundsicherung wird für Selbstständige und Freiberufler:innen vorläufig – in der Regel für 6 Monate – bewilligt. Bei Saisonbetrieben oftmals für 12 Monate.

Hilfen für laufende Betriebsausgaben

Das Jobcenter Vorpommern Greifswald Nord sichert den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten, wie zum Beispiel Mietkosten für Büroräume oder Gehälter von Beschäftigten sowie wirtschaftliche Hilfen für Ihr Unternehmen, kann das Jobcenter Vorpommern Greifswald nicht bereitstellen.

Wenn Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer laufenden Betriebsausgaben benötigen, kann es Kredite oder Zuschüsse geben, die für Sie als Unternehmen eventuell als Soforthilfe in Frage kommen

Wichtig: Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, wenn Sie Beratung benötigen.
Beachten Sie bitte auch die weiterführenden Informationen im Bereich Geldleistungen.