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Vermittlungsbudget


Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II können aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Notwendigkeit orientiert sich insbesondere an dem im gemeinsamen Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft ermittelten individuellen Unterstützungsbedarf zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen. Welche Leistungen für die Integration in Arbeit notwendig und erforderlich sind, werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird und die Antragsteller die Leistung nicht aus eigenen Mitteln erbringen können. Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget wird nur erbracht, wenn sie jeweils vor Kostenentstehung, spätestens jedoch am Tag der Beschäftigungsaufnahme beantragt worden ist.

Im Rahmen des Vermittlungsbudgets kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.

Wichtig: Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nur dann können Ihre Kosten erstattet werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erbringung von diesen Leistungen.

Ob bzw. in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung durch Ihre persönliche Vermittlungsfachkraft entschieden.

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB III

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

Die Antragstellung ist auch online über das Jobcenter digital möglich.

Online-Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget