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Leistungen zur Eingliederung

Die Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit sind Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer konkreten Förderung in jedem Einzelfall besteht. Vielmehr müssen die Förderungen hinsichtlich ihrer Kosten angemessen und wirtschaftlich und vor allem im Hinblick auf die berufliche Eingliederung entsprechend der vereinbarten Handlungsschritte notwendig sein. Sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner unbedingt an, bevor die Kosten entstanden sind. 

Folgende Leistungen zur Eingliederung stehen Ihnen im Jobcenter Vorpommern-Greifswald zur Verfügung.

Ausbildung und berufliche Weiterbildung

Förderung beruflicher Weiterbildung

Die Förderung beruflicher Weiterbildung kann für Bildungsmaßnahmen gewährt werden, durch die Ihre Chancen
auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. In diesen Fällen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.

Mit diesem Bildungsgutschein können Sie zwischen den angebotenen Maßnahmen der verschiedenen Bildungsträger frei wählen. Es können außerdem in Betrieben auch Einzelumschulungen gefördert werden.

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald kann neben den eigentlichen Weiterbildungskosten auch die im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallenden Kosten erstatten. Dazu zählen:

  • Fahrkosten für tägliche Pendelfahrten
  • Auswärtige Unterbringung und zusätzliche Verpflegung sowie monatliche Familienheimfahrten bei auswärtigen Maßnahmen
  • Arbeitskleidung

Durch die Anpassungen des Bürgergeldgesetzes zum 01.07.2023 ergeben sich neue Möglichkeiten für Teilnehmende an einer beruflichen Weiterbildung:

  • Bei Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung wird eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 150 Euro je Monat für die Dauer der Teilnahme gezahlt.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt, sondern können drei Jahre gefördert werden.

Maßnahme bei einem Träger

Die Maßnahme bei einem Träger ist eine der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Diese Maßnahme wird von zertifizierten Unternehmen im Auftrag des Jobcenters durchgeführt. Dabei können Wissen vermittelt, Kompetenzen aufgebaut oder Coachings durchgeführt werden.

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald kann Sie mit einer konkreten Maßnahme direkt fördern oder Ihnen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Dann suchen Sie selbst eine passende Maßnahme aus. Es kann dabei auch die im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallenden Kosten erstatten.


Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Die Maßnahme bei einem Arbeitgeber ist eine der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Bei diesen Maßnahmen erproben oder erwerben Sie praktische berufliche Kenntnisse bei einem Arbeitgeber. Diese Maßnahmen werden bis zu 6 Wochen und in Ausnahmefällen sogar bis zu 12 Wochen gefördert.

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald kann die im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallenden Kosten erstatten. Dazu zählen:

  • Fahrkosten für tägliche Pendelfahrten
  • Auswärtige Unterbringung und zusätzliche Verpflegung bei auswärtigen Maßnahmen
  • Arbeitskleidung

Förderungen im Zusammenhang mit einer Beschäftigungsaufnahme

Maßnahme bei einer privaten Arbeitsvermittlung

Die Maßnahme bei einer privaten Arbeitsvermittlung ist eine der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Diese Maßnahme wird von zertifizierten Unternehmen durchgeführt und soll Ihnen passende Arbeitsstellen finden. Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald stellt Ihnen dazu einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) aus.

Mit diesem Gutschein suchen Sie sich eine private Arbeitsvermittlung und schließen mit dieser einen Vertrag. Nachdem Ihnen die private Arbeitsvermittlung einen passgenauen neuen Job vermittelt hat, übergeben Sie dieser den Gutschein. Die private Arbeitsvermittlung beantragt dann die Zahlung der Vermittlungsvergütung beim Jobcenter Vorpommern-Greifswald.

Das Jobcenter übernimmt die Vermittlungskosten nur, wenn Sie einen entsprechenden AVGS MPAV haben und eine Beschäftigung innerhalb der festgelegten Region und Gültigkeit des AVGS MPAV aufnehmen. 

Vermittlungsbudget

Auf der Suche nach oder bei der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit können Kosten entstehen. Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald kann einige dieser Kosten durch das Vermittlungsbudget erstatten. Dazu zählen folgende Beispiele:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen
  • Fahrkosten bei Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für Dokumente wie beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen
  • Fahrkosten zu einer neuen Ausbildung oder Arbeit bis zu Ihrer ersten Lohn- oder Gehaltszahlung
  • Umzugskosten bei einer auswärtigen Ausbildung oder Arbeit

Einstiegsgeld

Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle war erfolgreich und Sie werden die Stelle bald antreten. Gerade in dieser Phase kommt es oft zu Unvorhergesehenem. Wir stehen in dieser Phase natürlich weiterhin beratend zu Ihrer Verfügung. Während der Anfangsphase des neuen Arbeitsverhältnisses können Sie außerdem finanzielle Unterstützung in Form von Einstiegsgeld erhalten.  Die Höhe des Einstiegsgeldes ist von Ihrer individuellen Situation und Ihren Lebensumständen abhängig. Die Förderung einer Ausbildung oder einer geringfügigen Beschäftigung sind ausgeschlossen.

Förderungen bei andauernder Arbeitslosigkeit

Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind die sogenannten Ein-Euro-Jobs. Dabei handelt es sich um sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. 

Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald bietet Ihnen damit eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben. Allerdings werden die Arbeitsgelegenheiten nicht von jedem Unternehmen sondern nur von geeigneten Trägern angeboten. Es kann sich zum Beispiel um Arbeit in einem Verein oder bei einer öffentlichen Einrichtung handeln. Für Ihre Mehraufwendungen in der Arbeitsgelegenheit werden Sie vom Jobcenter mit einer Pauschale entschädigt. Der Träger wiederum erhält die Kosten für die Arbeitsgelegenheit erstattet.