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Antragstellung

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden lediglich auf Antrag und für einen festgesetzten Zeitraum erbracht. Beachten Sie dabei, dass diese Leistungen ab dem ersten Tag des Monats gezahlt werden können, in dem Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag daher immer so früh wie möglich im Jobcenter Vorpommern-Greifswald ein.

Vorrangige Leistungen

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen. Dazu zählen beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder eine ungeminderte Altersrente. Das bedeutet, dass auf Grund Ihrer aktuellen Situation ggf. andere Träger von Sozialleistungen für Sie zuständig sein können. Wir beraten Sie natürlich dazu, bei welchen zuständigen Stellen Sie diese Leistungen beantragen können.

Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

Erstantrag

Mit einem sogenannten Erstantrag beantragen Sie erstmalig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bzw. das sogenannte Arbeitslosengeld II. Die Antragstellung kann formlos, persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und über das Portal Jobcenter.Digital erfolgen.

An dieser Stelle kann keine allgemein gültige Information gegeben werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Antragsservices werden Ihnen daher die relevanten Einzelheiten im persönlichen oder telefonischen Gespräch erklären. 

Wir bitten Sie, die entsprechenden Antragsformulare und dazugehörigen Anlagen zu verwenden und alle Unterlagen vollständig einzureichen. Bedenken Sie bitte, dass unvollständig ausgefüllte Formulare oder  fehlende Nachweise zu Rückfragen und Zeitverlust führen. Dies bedeutet für Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrages auf Arbeitslosengeld II verzögert. 

Die Abgabe Ihres Erstantrages sollte daher grundsätzlich persönlich erfolgen, um die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Zugleich kann die notwendige Authentifizierung über Ihren Personalausweis oder Reisepass vorgenommen werden.

Weiterbewilligung

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden nur auf Antrag und für einen gewissen Zeitraum erbracht. Wenn Sie nach dem Ende dieses Bewilligungszeitraumes weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen, müssen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. 

Haben sich Änderungen in Ihrem Leben ergeben, teilen Sie uns diese mit und legen entsprechende Nachweise dem Antrag bei.

Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen automatisch etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes per Post zugesandt. Sie können diese natürlich auch im Jobcenter Vorpommern-Greifswald erhalten.

Sie können Ihre Weiterbewilligung außerdem im Portal Jobcenter.Digital beantragen. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und wählen die Option "Weiterbewilligung beantragen". Ohne Drucken, Frankieren, Weg zum Postkasten oder Jobcenter. 

Veränderungen

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind Sie verpflichtet, alle Angaben im Antrag und in den Anlagen vollständig und korrekt zu machen. Natürlich können sich Ihre Lebensumstände ändern, nachdem Sie einen Erstantrag gestellt oder Ihre Weiterbewilligung beantragt haben. Das Arbeitslosengeld II ist eine individuelle Leistung, sodass diese Änderungen auch Auswirkungen auf Ihre finanzielle Unterstützung nach sich ziehen können.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen oder sich Ihr Einkommen ändert, eine Person aus Ihrem Haushalt aus- oder in diesen einzieht, sich Ihre Unterkunftskosten ändern oder Sie einen Umzug planen.

Teilen Sie daher dem Jobcenter Vorpommern-Greifswald bitte umgehend jede Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen oder der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit. Nur so können die Leistung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in korrekter Höhe festgestellt und ausgezahlt werden.

Sie können diese Veränderungen im Portal Jobcenter.Digital mitteilen. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und wählen die Option "Veränderung mitteilen".