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Grußwort des Geschäftsführers

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind der Schutz der Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot als Prinzipien und Aufgaben für die staatliche Tätigkeit festgelegt. Ausdruck dessen ist neben vielen weiteren Regelungen das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die Grundsicherung umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II Leistungen zur Beratung und zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit sowie zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese Leistungen werden durch das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd erbracht.

Ein Bestandteil unseres umfangreichen Beratungs- und Informationsangebotes ist auch diese Website. Hier bekommen Sie viele nützliche Informationen über Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder zur Förderung vor bzw. bei Beschäftigungsaufnahme und auch darüber wie und wann Sie uns persönlich und telefonisch erreichen können.

Besonders möchte ich Sie aber auf die Dienstleistungen des Jobcenters hinweisen, die inzwischen auch online für Sie zur Verfügung stehen. So können Sie Ihre Weiterbewilligung online beantragen. Sie haben die Möglichkeit, Veränderungen online mitzuteilen oder Unterlagen online nachzureichen. Sie können sich informieren, welche Ausbildungs- und Arbeitsstellen der regionale Arbeitsmarkt für Sie bietet. In Zukunft werden Sie so auch Termine vereinbaren, Anträge im Zusammenhang mit einer Beschäftigungsaufnahme digital stellen und sogar Beratungsgespräche mit Ihrem PC oder Smartphone bzw. Tablet wahrnehmen können.

Bitte nutzen Sie das breite Online-Angebot! Sie ersparen sich Zeit und Wege und machen auch uns im Jobcenter die Arbeit damit leichter. Sprechen Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter an, wenn Sie bei der Nutzung der Online-Angebote nicht weiterkommen oder wenn Sie Fragen haben und Unterstützung brauchen. Wir helfen Ihnen gern.

Freundliche Grüße

Christian Gärtner
Geschäftsführer