Inhalt

Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II

Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:

  • Erstellung von Marktanalysen
  • Beratung bei geschäftspolitischen Entscheidungen durch Aufzeigen von alternativen Beschaffungslösungen sowie überregionalen Einkaufs- und Bündelungsmöglichkeiten
  • Beratung und Unterstützung des Bedarfsträgers bei der Standardisierung von Leistungen und Produktsortimenten sowie bei der Zeit- und Mengenplanung von Beschaffungsvorhaben
  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen inklusive Leistungsverzeichnis/Losblatt auf Basis von Vorgaben des Bedarfsträgers
  • Durchführung von Vergabeverfahren mit wirtschaftlichen Losgrößen gemäß den gesetzlichen Vorschriften
  • Bearbeitung von Rügeverfahren
  • Mitwirkung bei Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Vertretung des Jobcenters in Vergabenachprüfungsverfahren und gerichtlichen Verfahren, soweit rechtlich zulässig (beinhaltet nicht die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Übernahme sonstiger behördlicher Gebühren)
  • Vertragsabwicklung und Vertragsbetreuung
  • Erarbeitung von standardisierten Verträgen, Vertragsbedingungen und Einzelverträgen
  • Definition von Qualitätsstandards für ein Dienstleistungsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger
  • Betreuung der Geschäftsbeziehungen zu Dritten (Träger/Beauftragte) zur Überwachung der Qualitätsstandards
  • Vertragsrechtliche Abwicklung und Koordination der in der Einkaufsorganisation abgeschlossenen Verträge sowie der Bearbeitung wesentlicher Vertragsstörungen (Deeskalationskonzept)
  • Herstellung von Transparenz über die Bewertung der Lieferanten nach standardisierten Kriterien und sukzessive Einbeziehung von Bewertungsergebnissen in das Vergabeverfahren im Rahmen des Lieferantenmanagements