Inhalt

Bildung und Teilhabe

Die wesentliche übertragene Aufgaben und Befugnisse umfassen die Zahlbarmachung und Bedarfsermittlung folgender Leistungen:

  • Schul- und Kitaausflüge und mehrtägige Klassenfahrten nach § 28 Abs. 2 SGB II
  • Schülerbeförderung nach § 28 Abs. 4 SGB II,
  • Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 28 Abs. 6 SGB II
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nach § 28 Abs. 7 SGB II
  • Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 28 Abs. 3 SGB II an Kinder und Jugendliche, die weder Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, noch laufende Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) beziehen, bei denen aber ein Leistungsanspruch unter Beachtung einzusetzenden Einkommens und Vermögens im Rahmen der abweichenden Bedarfsberechnung nach § 7 Abs. 2 S. 3 SGB II, § 9 Abs. 2 S. 3 und 4 SGB IIi.V.m. § 5a der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V) in Betracht kommen kann

Die Übertragung der Aufgaben erfolgt einschleißlich etwaiger Rückforderungen und  Widerspruchs- und Klageverfahren sowie der Antragsstatistik.