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Erleichterter Zugang zu Arbeitslosengeld II bis zum 31.12.2022

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung seit März 2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.