Das Fallmanagement für Personen am Übergang zwischen Schule und Beruf und Personen bis zu einer Altersgrenze zwischen 25 und 28 Jahren
Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit Bürger:innen im Alter zwischen 15 und 28 Jahren. Die konkrete Altersgrenze ist von den jeweiligen Geschäftsstellen abhängig, an denen die Bürger:innen betreut werden. Sie begleiten Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten und motivieren sie, ihren Schulabschluss an der Regelschule zu erwerben, um möglichst nahtlos eine Ausbildung antreten können. Sie unterstützen auch Personen, die die oben genannte Altersgrenze noch nicht erreicht haben, wenn die Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit von verschiedensten Problemen erschwert wird und nicht mehr alleine bewältigt werden kann.