Das Fallmanagement für Personen ab einer Altersgrenze von 25 bis 28 Jahren
Schwierige persönliche Situationen erschweren oder verhindern oft eine Arbeitsaufnahme. Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement unterstützt auch Personen im Alter ab 25 bis 28 Jahren, einen Überblick über ihre persönliche Situation zu erhalten, Ziele und Zwischenziele zu erarbeiten und dann neue Wege zur Lösung der Probleme zu gehen. Die konkrete Altersgrenze ist von den jeweiligen Geschäftsstellen abhängig, an denen die Bürger:innen betreut werden.
Es bietet eine intensive, kompetente und umfassende Beratung zu familiären, finanziellen Problemen, Wohnungslosigkeit, körperlicher und psychischer Gesundheit an, sodass die Bürger:innen ihre persönliche Situation und die Arbeitswelt in Einklang bringen können.