Elterngeld
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden besonders durch das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus unterstützt.
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II bzw. ab 01.01.2023 beim Bürgergeld vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II bzw. ab 01.01.2023 Bürgergeld beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist es das Versorgungsamt Stralsund.