BAB und BaföG
Die Bundesausbildungsförderung (BaföG) ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Mit der Bundesausbildungsförderung (BaföG) fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Bundesausbildungsförderung (BaföG) – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten die Bundesausbildungsförderung (BaföG) sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, Bundesausbildungsförderung (BaföG) beziehen.
Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem BaföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.
Für die Studierendenförderung nach dem BaföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist oder erfolgen wird.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen zu Bundesausbildungsförderung (BaföG) erhalten Sie unter
BaföG - Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann.
Wenn der oder die Auszubildende während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, reicht die Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.
Weiterführende Informationen zur Antragsstellung des BAB erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder unter