Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld nach Unfällen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VII.
Unter anderem gehören dazu
- Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Übergangsgeld bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Hinterbliebenenrente
- Pflegegeld bei erheblichem Hilfebedarf
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger.