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Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld nach Unfällen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VII. 

Unter anderem gehören dazu 

  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Übergangsgeld bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrente
  • Pflegegeld bei erheblichem Hilfebedarf

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger.