Renten und Übergangsgeld bis 30.06.2023
Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Hinterbliebenenrente eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei der regulären Altersrente sind das Erreichen des maßgebenden Alters und der Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 5 Jahren Voraussetzung.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.
Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur Teilhabe. Es soll die wirtschaftliche Versorgung des Versicherten und seiner Familie sicherstellen, wenn eine medizinische, berufliche Rehabilitation oder die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben angezeigt ist. (Wegfall für Bezieher des Bürgergeldes ab 01.07.2023)
Weitere Informationen und Beratung zu Renten und Übergangsgeld erhalten Sie bei der Ihrer zuständigen Rentenversicherung, z. B. der Deutschen Rentenversicherung Nord.