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Leistungen der Krankenkassen

Die einzelnen Leistungsansprüche der Krankenkassen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch V.
Für die Berücksichtigung als vorrangige Leistung sind insbesondere hervorzuheben:

  • Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und den Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit.
  • Kinderkrankengeld kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann.
  • Mutterschaftsgeld nach § 19 MutterschutzG bis zum 30.06.2023 (danach keine Berücksichtigung mehr als Einkommen)

Beratung und Informationen erhalten Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse.