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Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann das Kindergeld weiter ausgezahlt werden, wenn die Kinder mindestens ausbildungs- oder arbeitssuchend bzw. in einer Ausbildung sind.

Zusätzlich können Sie Kinderzuschlag erhalten, falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Beantragung von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgt bei der Familienkasse Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Hier erhalten Sie die weitere Informationen und Antragsunterlagen zu diesen Leistungen

Kindergeld und Kinderzuschlag - Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Für Leistungsbeziehende des Jobcenters Vorpommern-Greifswald Nord ist die Familienkasse Nord in Stralsund zuständig.

Informationen der Familienkasse Nord