Mehrbedarfe
In besonderen Lebenssituationen können Bedarfe entstehen, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. In diesen Fällen können sogenannte Mehrbedarfe gewährt werden.
Diese Mehrbedarfe sollen folgende Situationen berücksichtigen:
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung,
- Behinderung und gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX,
- medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung,
- dezentrale Warmwassererzeugung,
- Kauf oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften.
Es können außerdem auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, erstattet werden. Diese können etwa Pflege- und Hygieneartikel, Putz- oder Haushaltshilfen für körperlich stark beeinträchtigte Personen oder die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts umfassen.