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Einmalige Bedarfe

Neben wiederkehrenden Mehrbedarfe können auch einmalige Leistungen erbracht werden. 

Diese einmaligen Bedarfe können folgende Fälle umfassen:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei Erstbezug einer Wohnung)
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft
  • Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
  • Reparatur und Miete therapeutischer Geräte