Einmalige Bedarfe
Neben wiederkehrenden Mehrbedarfe können auch einmalige Leistungen erbracht werden.
Diese einmaligen Bedarfe können folgende Fälle umfassen:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei Erstbezug einer Wohnung)
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft
- Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
- Reparatur und Miete therapeutischer Geräte