Mehrbedarf für Schwangere
Für werdende Mütter besteht ab der 13. Woche bis zum Ende des Monats des tatsächlichen Geburtstermins ein Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Schwangerschaft in Höhe von 17 Prozent der maßgebenden Regelleistung.
Bitte legen Sie uns dazu einen Nachweis der Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin vor.