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Mehrbedarfe für Alleinerziehende

Eltern haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von mindestens 12 und maximal 60 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes, sofern sie sich alleine um die Pflege und Erziehung ihres minderjährigen Kindes / ihrer minderjährigen Kinder kümmern. Die Höhe des Mehrbedarfs hängt dabei vom Alter und der Anzahl der Kinder ab.

Bitte legen Sie uns dazu die Nachweise zur Alleinsorge und -erziehung vor, z. B. Geburtsurkunden der Kinder, die jeweiligen Vaterschaftsanerkennungen und bei vorheriger Partnerschaft auch Nachweise zu Trennung oder Scheidung.