Kostenaufwändige Ernährung
Auch chronisch kranke Menschen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Leidet der Leistungsbeziehende an mehreren Krankheiten, die einen Anspruch auf einen Mehrbedarf ergeben, so werden die Mehrbedarfe addiert. Auch rückwirkend können Ansprüche geltend gemacht werden, sofern der Arzt bestätigt, dass die entsprechende Krankheit schon länger besteht. In jedem Fall muss die Hausärztin oder der Hausarzt ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung wird nur bei bestimmten (chronischen) Erkrankungen gewährt.
Reichen Sie uns bitte die Anlage MEB mit der ausgefüllten ärztlichen Bescheinigung ein.