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Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserbereitung

Wird das Warmwasser nicht zentral erzeugt und stattdessen beispielsweise mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme bereitet, kann ein Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung gewährt werden.

Zwar ist ein Betrag für die Haushaltsenergie grundsätzlich im Regelsatz enthalten, jedoch deckt dieser nicht den erhöhten Energieverbrauch durch die dezentrale Warmwassererzeugung mit Gas oder Strom. Deshalb ist betroffenen Leistungsberechtigten gemäß § 21 Absatz 7 SGB II ein pauschalierter Mehrbedarf anzuerkennen.

Bitte vermerken Sie Angaben dazu in der Anlage KDU und reichen die aktuelle Heizstromabrechnung ein.