Bildung und Teilhabe
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt werden.
Der Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler wird dabei ohne gesonderten Antrag vom Jobcenter Vorpommern-Greifswald ausgezahlt.
Die Bearbeitung der anderen Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald übertragen.