Inhalt

Bildung und Teilhabe

Neben dem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler zählen auch diese Bedarfe zu den sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe:

  • eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden,
  • Schülerbeförderung,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindereinrichtung besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Für diese Leistungen ist vor dem Entstehen der Kosten eine gesonderte Antragstellung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.