Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II
Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:
- Erstellung von Marktanalysen
- Beratung bei geschäftspolitischen Entscheidungen durch Aufzeigen von alternativen Beschaffungslösungen sowie überregionalen Einkaufs- und Bündelungsmöglichkeiten
- Beratung und Unterstützung des Bedarfsträgers bei der Standardisierung von Leistungen und Produktsortimenten sowie bei der Zeit- und Mengenplanung von Beschaffungsvorhaben
- Erstellung von Leistungsbeschreibungen inklusive Leistungsverzeichnis/Losblatt auf Basis von Vorgaben des Bedarfsträgers
- Durchführung von Vergabeverfahren mit wirtschaftlichen Losgrößen gemäß den gesetzlichen Vorschriften
- Bearbeitung von Rügeverfahren
- Mitwirkung bei Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
- Vertretung des Jobcenters in Vergabenachprüfungsverfahren und gerichtlichen Verfahren, soweit rechtlich zulässig (beinhaltet nicht die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Übernahme sonstiger behördlicher Gebühren)
- Vertragsabwicklung und Vertragsbetreuung
- Erarbeitung von standardisierten Verträgen, Vertragsbedingungen und Einzelverträgen
- Definition von Qualitätsstandards für ein Dienstleistungsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger
- Betreuung der Geschäftsbeziehungen zu Dritten (Träger/Beauftragte) zur Überwachung der Qualitätsstandards
- Vertragsrechtliche Abwicklung und Koordination der in der Einkaufsorganisation abgeschlossenen Verträge sowie der Bearbeitung wesentlicher Vertragsstörungen (Deeskalationskonzept)
- Herstellung von Transparenz über die Bewertung der Lieferanten nach standardisierten Kriterien und sukzessive Einbeziehung von Bewertungsergebnissen in das Vergabeverfahren im Rahmen des Lieferantenmanagements