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Sozialversicherung

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, können Zuschüsse zu den Beiträgen einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährt werden.

Es werden keine Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt. Die Zeiten des Arbeitslosengeld II-Bezuges werden jedoch dem Rentenversicherungsträger gemeldet, der dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt.