Erstantrag
Mit einem sogenannten Erstantrag beantragen Sie erstmalig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bzw. das sogenannte Arbeitslosengeld II. Die Antragstellung kann formlos, persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und über das Portal Jobcenter.Digital erfolgen.
Welche Vordrucke neben dem Hauptantrag und welche schriftlichen Nachweise erforderlich sind, ist in beinahe jedem Einzelfall unterschiedlich. Daher kann an dieser Stelle keine allgemein gültige Information gegeben werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Antragsservices werden Ihnen daher die relevanten Einzelheiten im persönlichen oder telefonischen Gespräch erklären.
Da eine schnelle Antragsbearbeitung und Entscheidung nur dann erfolgen kann, wenn alle notwendigen Angaben und Nachweise vorliegen, bitten wir Sie, die entsprechenden Antragsformulare und dazugehörigen Anlagen zu verwenden und alle Unterlagen vollständig einzureichen. Bedenken Sie bitte, dass unvollständig ausgefüllte Formulare oder fehlende Nachweise zu Rückfragen und dadurch dazu führen, dass über den Antrag noch nicht entschieden werden kann. Dies bedeutet für Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrages auf Arbeitslosengeld II verzögert.
Die Abgabe Ihres Erstantrages sollte daher grundsätzlich persönlich erfolgen, um die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Zugleich kann die notwendige Authentifizierung über Ihren Personalausweis oder Reisepass vorgenommen werden.