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Weiterbewilligung

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden nur auf Antrag und für einen gewissen Zeitraum erbracht. Wenn Sie nach dem Ende dieses Bewilligungszeitraumes weiterhin finanzielle Unterstützung benötigen, müssen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. 

Haben sich Änderungen in Ihrem Leben ergeben, teilen Sie uns diese mit und legen entsprechende Nachweise dem Antrag bei.

Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen automatisch etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes per Post zugesandt. Sie können diese natürlich auch im Jobcenter Vorpommern-Greifswald erhalten.

Sie können Ihre Weiterbewilligung außerdem im Portal Jobcenter.Digital beantragen. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und wählen die Option "Weiterbewilligung beantragen". Ohne Drucken, Frankieren, Weg zum Postkasten oder Jobcenter.