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Veränderungen

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind Sie verpflichtet, alle Angaben im Antrag und in den Anlagen vollständig und korrekt zu machen. Natürlich können sich Ihre Lebensumstände ändern, nachdem Sie einen Erstantrag gestellt oder Ihre Weiterbewilligung beantragt haben. Das Arbeitslosengeld II ist eine individuelle Leistung, sodass diese Änderungen auch Auswirkungen auf Ihre finanzielle Unterstützung nach sich ziehen können.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen oder sich Ihr Einkommen ändert, eine Person aus Ihrem Haushalt aus- oder in diesen einzieht, sich Ihre Unterkunftskosten ändern oder Sie einen Umzug planen.

Teilen Sie daher dem Jobcenter Vorpommern-Greifswald bitte umgehend jede Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen oder der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit. Nur so können die Leistung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in korrekter Höhe festgestellt und ausgezahlt werden.

Sie können diese Veränderungen im Portal Jobcenter.Digital mitteilen. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und wählen die Option "Veränderung mitteilen".