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Anlage WEP für jede weitere Person über 15 Jahre

Diese Anlage ist jeweils für alle weiteren Personen vollständig auszufüllen, z. B. Mitglieder von Ehe- oder Lebenspartnerschaften oder volljährige Kinder. 

Von diesen Personen werden ebenfalls Meldebescheinigungen, Krankenkassenzugehörigkeiten und mögliche Aufenthaltstitel benötigt. Bei Kindern über 15 Jahre wird außerdem eine aktuelle Schulbescheinigung benötigt.