Anlage VM (Selbstauskunft zum Vermögen) für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
Mit dem Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2023 eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.
Legen Sie dieser Anlage bitte aktuelle und geeignete Nachweise zu allen Vermögensanlagen bei, wie
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate - lückenlos und ungeschwärzt von allen Konten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (z. B. Girokonten, Kreditkartenkonten, Paypal, Sparbücher, weitere Geldanlagen),
- Zulassungen aller Autos,
- Versicherungsunterlagen (z. B. Lebensversicherungen zusätzlich mit Fragebogen)