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Bildung und Teilhabe (BuT)

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (§ 28 Absatz 1 Satz 1 SGB II).

Leistungsumfang

  • Schulbedarf für Schüler und Schülerinnen
  • eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden
  • Lernförderung für Schüler und Schülerinnen
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindereinrichtung besuchen bzw. bei der Tagesmutter betreut werden
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und
  • Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der Leistungen von Dritten

Bitte beachten Sie:

Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf (sog. Schulgeld) werden die Leistungen durch das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord erbracht.
Hierzu ist es ausreichend, wenn Sie für Ihre Kinder jeweils aktuelle Schulbescheinigungen im Jobcenter einreichen. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Für alle anderen BuT-Leistungen ist der kommunale Träger zuständig. Dies bedeutet, dass diese Anträge durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald bearbeitet werden.
Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie einen Gutschein erhalten oder Kostennachweise vorlegen müssen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises:

Informationen des Landkreises Vorpommern-Greifswald)

Falls Sie Ihren Antrag zu kommunalen BuT-Leistungen im Jobcenter einreichen, leiten wir diesen umgehend an den entsprechenden Fachbereich beim Landkreis Vorpommern-Greifswald weiter.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.