Neuantrag
Sie möchten erstmalig einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Eine Antragstellung ist persönlich im Kundenzentrum (Eingangsbereich des Jobcenters), digital, telefonisch oder per Mail möglich.
Bürgergeld hier online beantragen
Weitere Kontaktdaten finden sie hier:
Geschäftsstellen und Öffnungszeiten
Ihnen werden die Antragsunterlagen auf Wunsch individuell zusammengestellt und zugesendet.
Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung und Leistungsauszahlung zu ermöglichen, sind vollständige Unterlagen erforderlich. Bitte füllen Sie alle zutreffenden Punkte auf den an Sie ausgegebenen Anträgen und Anlagen aus und unterschreiben diese.
Sie können Ihre Unterlagen wie folgt einreichen
- Jobcenter.Digital - Postfachservice (eService)
- per E-Mail
- per Post
- persönlich
Für eine persönliche Abgabe benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie vereinbaren per
- Onlineterminvereinbarung oder
- Telefon mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Rufnummer auf dem Mitwirkungsschreiben)
Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Kopien und eingescannte Dokumente sind ausreichend.
Erklärvideo zum Bescheid: Damit Sie Ihren Bescheid besser verstehen, können Sie gern das Video nutzen.
Sie erhalten Informationen zu den wichtigsten Begriffen und darüber, wie sich Leistungen zusammensetzen: Erklärvideo
Schritt für Schritt zum Neuantrag
Hauptantrag (HA) für die jeweiligen Antragstellenden
Alle Angaben betreffen ausschließlich Sie. Neben dem Antrag legen Sie bitte Ihren Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass, Ihre aktuelle Meldebescheinigung, gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel o. ä. und Ihre Krankenkassenkarte vor.
- PDF-Datei: 1.7 MB
Anlage WEP für jede weitere Person über 15 Jahre
Diese Anlage ist jeweils für alle weiteren Personen vollständig auszufüllen, z. B. Mitglieder von Ehe- oder Lebenspartnerschaften oder volljährige Kinder.
Von diesen Personen werden ebenfalls Meldebescheinigungen, Krankenkassenzugehörigkeiten und mögliche Aufenthaltstitel benötigt. Bei Kindern über 15 Jahre wird außerdem eine aktuelle Schulbescheinigung benötigt.
Anlage KI für jedes Kind unter 15 Jahre
Sofern in Ihrem Haushalt mehrere Kinder leben, die unter 15 Jahre alt sind, füllen Sie bitte jeweils eine Anlage pro Kind aus.
Anlage KDU zu den Kosten der Unterkunft und Heizung
Zusätzlich zur ausgefüllten Anlage werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei einem Mietverhältnis: Mietvertrag, gegebenenfalls die Genehmigung zur Untervermietung, die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung, sowie eine Mietbescheinigung
- bei Wohneigentum: Kreditverträge, Schuld- und Tilgungspläne und zu allen Nebenkosten aktuelle Bescheide und Rechnungen
Anlage EK (Einkommen) für jede Person über 15 Jahre
Dazu werden aktuelle und geeignete Nachweise zu allen Einkommensarten benötigt, zum Beispiel
- Arbeitsvertrag,
- Lohnnachweise der letzten sechs Monate,
- Kontoauszüge mit den Zuflüssen des jeweiligen Einkommens,
- Bescheide anderer öffentlicher Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, Renten, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss),
- Nachweise zu Werbungskosten (z. B. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Riesterrente)
Anlage VM (Selbstauskunft zum Vermögen) für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
Mit dem Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2023 eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.
Legen Sie dieser Anlage bitte aktuelle und geeignete Nachweise zu allen Vermögensanlagen bei, wie
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate - lückenlos und ungeschwärzt von allen Konten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (z. B. Girokonten, Kreditkartenkonten, Paypal, Sparbücher, weitere Geldanlagen),
- Zulassungen aller Autos,
- Versicherungsunterlagen (z. B. Lebensversicherungen zusätzlich mit Fragebogen)
Anlage VE für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft mit nicht verwandten und verschwägerten Personen leben, füllen Sie diese Anlage aus.
Anlage HG für eine Haushaltsgemeinschaft
Wenn Sie mit weiteren Verwandten, die nicht Partnerinnen oder Partner oder eigene Kinder sind, im Haushalt leben, füllen Sie diese Anlage aus.
Anlage UH 1 nach Trennung
Sollten Sie getrennt lebend oder geschieden sein, ist diese Anlage auszufüllen und ein Nachweis der Scheidung oder aber der Trennung beizulegen.
Anlage UH 2 bei Schwangerschaft
Sollten Sie schwanger sein, ist ein Nachweis zum voraussichtlichen Entbindungstermin und diese Anlage auszufüllen.
Anlage UH 3 und 4 bei Kindern unter 25 und fehlendem Elternteil im Haushalt
Sofern Sie unter 25 Jahre sind oder aber Kinder unter 25 Jahren bei Ihnen im Haushalt leben und mindestens ein Elternteil nicht im Haushalt lebt, sind folgende Anlagen auszufüllen
- UH 3 (für Personen unter 25 Jahre und nicht mehr in Schul- oder Berufsausbildung)
- UH 4 (für Personen unter 25 Jahre und in Schul- oder Berufsausbildung)
Neben diesen Angaben legen Sie bitte die Geburtsurkunden und/oder Vaterschaftsanerkennungen der unter 25jährigen Personen bei.
Weitere Hinweise
Oben genannte Antragsformulare werden Ihnen beim Neuantrag ausgegeben oder zugesendet, können online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen oder beim Jobcenter angefordert werden.
Hausinterne Formulare, wie u. a. Mietbescheinigung, Fragebogen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VE), Antrag für Erstausstattung Schwangerschaft/Geburt, Zusatzfragebogen zur privaten Lebens- und Rentenversicherung werden Ihnen nur bei Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie uns an oder nutzen Sie gerne auch die
Onlineterminvereinbarung (Jobcenter)