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Selbständige

Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig?

Dann könnten Sie und die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben. Freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten werden im SGB II als „Selbstständig“ zusammengefasst.

Selbstständigkeit liegt vor, wenn die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erfolgt. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit setzt voraus, dass Sie Gewinne erzielen und über diese im Wesentlichen frei verfügen können.
Im Zweifelsfall rufen Sie uns gerne an.

Sofern Sie freiberuflich tätig sind, legen Sie bitte die dafür vom Finanzamt vergebene Steuernummer vor.

Sind Sie selbstständig tätig, ist die Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Die Bewilligung der Leistungen für Selbstständige erfolgt grundsätzlich vorläufig, da das Einkommen ja noch nicht ermittelt werden kann.
Dazu ist neben den üblichen Antragsunterlagen (Hauptantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag) zusätzlich auch eine Prognose in Form der Anlage EKS auszufüllen. Hier werden für den Antragsmonat und die 5 folgenden Monate die vorläufigen (geschätzten) betrieblichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben erfasst. Nutzen Sie dafür auch die Hinweise für Selbstständige.

Nach Ende des Bewilligungszeitraumes von 6 Monaten ist von Ihnen erneut eine Anlage EKS vorzulegen. Diesmal mit den tatsächlich erzielten betrieblichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben. Anhand dieser Angaben erfolgt die abschließende Berechnung des Leistungsanspruchs.

Dabei werden die vorläufig gezahlten Leistungen gegen die tatsächlich zustehenden Leistungen aufgerechnet. Hier kann es je nach Sachverhalt zu einer Rückforderung oder zu einer Nachzahlung von Leistungen kommen.

Sie beabsichtigen eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen?

Bitte nehmen Sie vor der Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.

In der Regel sind hier zunächst u. a. der Businessplan, die Tragfähigkeitsbescheinigung und das Finanzierungskonzept vorzulegen.

Weitere Hinweise und Formulare

Oben genannte Formulare werden Ihnen beim Neuantrag ausgegeben oder zugesendet, können online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen oder können im Jobcenter persönlich, telefonisch, per Mail oder postalisch angefordert werden.

Formulare und Merkblätter (Bundesagentur für Arbeit)

Sofern Sie eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie uns an oder nutzen Sie gerne auch die

Onlineterminvereinbarung (Jobcenter)