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Vorrangige Leistungen

Grundsatz für Sie als Antragstellerin und Antragsteller

Es sind alle Leistungen, die geeignet sind, Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II

  • zu vermeiden (durch Verweis auf Inanspruchnahme der Leistung tritt Hilfebedürftigkeit nicht ein)
  • zu beseitigen (durch Anrechnung der Leistung besteht keine Hilfebedürftigkeit mehr)
  • zu verkürzen (die Inanspruchnahme der Leistung führt zu einem früheren Ausscheiden aus dem Leistungsbezug) oder
  • zu vermindern (durch Anrechnung der Leistung besteht Hilfebedürftigkeit in geringerem Umfang),

in Anspruch zu nehmen.

Informations- und Kontaktmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Aufzählung der vorrangigen Leistungen nicht abschließend ist.

Die örtlich angegebenen Kontaktmöglichkeiten gelten grundsätzlich für Leistungsbeziehende des Jobcenters Vorpommern-Greifswald Nord.


Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt daher meist davon ab, ob und wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert oder freiwillig versichert waren.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie vor Ort bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder auch unter

Arbeitslosengeld - Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann das Kindergeld weiter ausgezahlt werden, wenn die Kinder mindestens ausbildungs- oder arbeitssuchend bzw. in einer Ausbildung sind.

Zusätzlich können Sie Kinderzuschlag erhalten, falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Beantragung von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgt bei der Familienkasse Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Hier erhalten Sie die weitere Informationen und Antragsunterlagen zu diesen Leistungen

Kindergeld und Kinderzuschlag - Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Für Leistungsbeziehende des Jobcenters Vorpommern-Greifswald Nord ist die Familienkasse Nord in Stralsund zuständig.

Informationen der Familienkasse Nord

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen sind jene Geldleistungen, welche eine Person erbringt, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen, beispielsweise der Kindesunterhalt oder Unterhalt für den anderen Elternteil.

Wenn Sie für Ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie durch Ihr zuständiges Jugendamt.

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstgenutztes Eigentum)

Ab dem 01. Januar 2023 erfolgt die Wohngeldreform der Bundesregierung.

Aufgrund der steigenden Energiekosten wird mit dem "Wohngeld Plus" - Gesetz eine historische Wohngeldreform umsetzt werden. 

  1. Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes wird umgesetzt, dass mehr Menschen in Deutschland Wohngeld erhalten können.
  2. Die Höhe des Wohngeldes wird deutlich angehoben.
  3. Zudem wird das Wohngeld zukünftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten.
  4. Schließlich wird das Wohngeld auch eine Klimakomponente enthalten.

Bitte prüfen Sie daher vorab auch Ihren Wohngeldanspruch, um eine aufwändige Antragstellung des Bürgergeldes zu vermeiden. 

Die Antragstellung von Wohngeld erfolgt über Ihre zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen und der Wohngeldrechner stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Wohngeldrechner ab 2023 des Bundesministeriums

Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden besonders durch das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus unterstützt.

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt.

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II bzw. ab 01.01.2023 beim Bürgergeld vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II bzw. ab 01.01.2023 Bürgergeld beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist es das Versorgungsamt Stralsund.

Informationen des Versorgungsamtes Stralsund

Elterngeldrechner

BAB und BaföG

Die Bundesausbildungsförderung (BaföG) ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Mit der Bundesausbildungsförderung (BaföG) fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Bundesausbildungsförderung (BaföG) – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten die Bundesausbildungsförderung (BaföG) sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, Bundesausbildungsförderung (BaföG) beziehen.

Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem BaföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.

Für die Studierendenförderung nach dem BaföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist oder erfolgen wird.

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen zu Bundesausbildungsförderung (BaföG) erhalten Sie unter

BaföG - Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann.

Wenn der oder die Auszubildende während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, reicht die Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.

Weiterführende Informationen zur Antragsstellung des BAB erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder unter

BAB - Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Renten und Übergangsgeld bis 30.06.2023

Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Hinterbliebenenrente eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei der regulären Altersrente sind das Erreichen des maßgebenden Alters und der Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 5 Jahren Voraussetzung.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur Teilhabe. Es soll die wirtschaftliche Versorgung des Versicherten und seiner Familie sicherstellen, wenn eine medizinische, berufliche Rehabilitation oder die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben angezeigt ist. (Wegfall für Bezieher des Bürgergeldes ab 01.07.2023)

Weitere Informationen und Beratung zu Renten und Übergangsgeld erhalten Sie bei der Ihrer zuständigen Rentenversicherung, z. B. der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Informationen der Deutschen Rentenversicherung Nord

Leistungen der Krankenkassen

Die einzelnen Leistungsansprüche der Krankenkassen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch V.
Für die Berücksichtigung als vorrangige Leistung sind insbesondere hervorzuheben:

  • Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und den Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit.
  • Kinderkrankengeld kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann.
  • Mutterschaftsgeld nach § 19 MutterschutzG bis zum 30.06.2023 (danach keine Berücksichtigung mehr als Einkommen)

Beratung und Informationen erhalten Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse.

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld nach Unfällen im Rahmen des Sozialgesetzbuches VII. 

Unter anderem gehören dazu 

  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Übergangsgeld bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrente
  • Pflegegeld bei erheblichem Hilfebedarf

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind die Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger.