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Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannsrecht).

Eine eigene Betroffenheit - rechtlich oder tatsächlich - wird nicht verlangt.