Berufliche Weiterbildung und Umschulung
Die Arbeitswelt ist im Wandel auch der Fachkräftemangel stellt uns vor große Herausforderungen. Deshalb unterstützen wir nicht nur die Qualifizierung von Arbeitslosen, sondern auch von Beschäftigten. Weiterbildung, Qualifizierung, und Umschulung eröffnen Ihnen neue Perspektiven und Wege und bereiten Sie optimal auf die Herausforderungen der Arbeitswelt vor.
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung- zum Beispiel den Bildungsgutschein.
Teilnahmegebühren, Reisekosten, Verdienstausfall: Eine berufliche Weiterbildung verursacht Kosten. Der Bund, die Länder und weitere Stellen fördern deshalb die berufliche Weiterbildung.
Einen Bildungsgutschein können Sie erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.
Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, können Sie von ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls die Grundsicherung weitergezahlt wird.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Alle aktuellen Weiterbildungsangebote finden Sie unter: Weiterbildungsangebote
Wichtig!
Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, wenn Sie Interesse an einer beruflichen Qualifikation haben. Ein Beratungsgespräch ist hier unbedingt notwendig.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erbringung dieser Leistungen.