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Arbeit & Ausbildung

Die Grundsicherung umfasst  auch Leistungen zur Beratung und Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit. Sie ist geprägt vom Grundsatz des Forderns und Förderns. Danach haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Sie müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

Das Jobcenters Vorpommern-Greifswald unterstützt seine Kundinnen und Kunden nach diesem Grundsatz. In Beratungsgesprächen werden dazu ihre derzeitige berufliche und persönliche Situation und ihre beruflichen Ziele besprochen. Daraus ergeben sich ggf. auch Umstände, die ihre berufliche Eingliederung voraussichtlich erschweren werden. Auf dieser Grundlage werden dann Handlungen vereinbart, die zum Erreichen ihrer beruflichen Ziele erforderlich sein werden.

Hierbei wird unterschieden, welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit durch das Jobcenter erbracht werden, welche Bemühungen die Kundinnen und Kunden selbst zur Eingliederung in Arbeit unternehmen sollen und wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden können.