BundID: Neuer Zugang zu den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit
Ab dem 22. Juli 2024 können Sie zusätzlich zu den bereits bestehenden digitalen Zugangswegen ab sofort mit der BundID die eServices der Agenturen für Arbeit (BA), des Jobcenters sowie der Familienkassen einfach und sicher in Anspruch nehmen.
Kundinnen und Kunden der BA können sich mit der BundID identifizieren und authentifizieren und auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen, z.B. um Leistungen zu beantragen – mit einem höchstmöglichen Schutz der persönlichen Daten.
Eine weitere wichtige Änderung: Das Konto der BA wird umgestellt. Zukünftig können Sie die digitalen Angebote der BA über ein persönliches Konto mit spezifischen Profilen nutzen – zum Beispiel, wenn sie Bescheide eines Jobcenters abrufen oder Kindergeld beantragen möchten.
Sofern Sie bereits ein Konto bei der BA haben, erhalten nach einer erneuten Anmeldung ab dem 22. Juli 2024 automatisch ein entsprechendes Konto mit Profil. Die zusätzliche Anmeldung mit BundID und die Kontoumstellung sind zwei wichtige Neuerungen, um Ihnen auch zukünftig einen sicheren und einfachen Zugang zu digitalen Leistungen zu ermöglichen.
Hintergrund BundID
Die BundID ermöglicht einen sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat oberste Priorität. Mit der BundID können Sie sich bei jeder Verwaltung, die die BundID nutzt, anmelden. Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie das Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr.