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Freibeträge

Wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus seinem Erwerbseinkommen sichern kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld. Die Berücksichtigung von Erwerbseinkommen ist so ausgestaltet, dass derjenige, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, aufgrund der Freibeträge mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat als derjenige, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich mit Bürgergeld deckt.

Mit diesem Rechner können Sie die Freibeträge (Absetzbeträge) ermitteln. Er bietet Ihnen eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Berechnung kann jedoch nur durch das Jobcenter erfolgen.

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