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Leinen los: Ortsabwesenheit

Sommer, Sonne, Urlaubsstimmung? ⛵️🌊

​Egal ob es an den Strand geht, in die Berge oder einfach zum Durchatmen ins Grüne – wir wünschen dir eine wundervolle und rundum erholsame Auszeit! ☀️

Bevor Du Urlaub machst, besprich dies jedoch bitte mit Deinen Ansprechpartnern im Jobcenter.

Denn​ was hat das mit Deiner Erreichbarkeit & Ortsabwesenheit zu tun?

Im Leistungsbezug gilt grundsätzlich: An Werktagen musst Du für uns erreichbar sein. Das bedeutet konkret, dass Du täglich Deine Post prüfen und auf Mitteilungen oder Termine reagieren kannst. ✉️📬

​Wenn Du für eine gewisse Zeit verreisen oder Deinen Wohnort verlassen möchtest und Deine Post vorübergehend nicht lesen kannst, nennt man das Ortsabwesenheit.

​Damit Du Deine freie Zeit absolut sorgenfrei genießen kannst: Besprich Deine Reisepläne einfach rechtzeitig (am besten 1–2 Wochen vor Abreise) mit uns. Sobald die Ortsabwesenheit mit dem Jobcenter abgestimmt ist, steht Deiner Erholung nichts mehr im Weg!

​👍 Ist alles geregelt? Dann Leinen los und entspannen!

​Du hast noch Fragen oder möchtest deine Reise ankündigen? Melde Dich einfach bei uns – Dein Team im Jobcenter hilft dir gerne weiter. 🤝

OAW